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ÜBER UNS

Die Gesellschaft versteht sich als aktiver Verein für alle an der Archäologie und Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke Interessierten. Die Mitglieder und der Verein sind selbst in regelmäßigen Abständen im Mühlenkreis unterwegs, um archäologische Befunde und Funde – in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden – zu sichern. Die Gesellschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, aktiv den Schutz und die Erforschung von Bodendenkmälern zu fördern, bürgerschaftliches Engagement in der Archäologie und Bodendenkmalpflege im Mühlenkreis möglich zu machen und den Bürgern als lokaler Ansprechpartner zu Verfügung zu stehen, wenn es die Archäologie oder Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke betrifft.

Die Bürger des Landkreises sollen über aktuelle Forschungsergebnisse, Entdeckungen und Maßnahmen der Archäologie und Bodendenkmalpflege im Kreis Minden-Lübbecke informiert werden. Des Weiteren ist die Erweckung des öffentlichen und privaten Interesses an der Rettung und Pflege der archäologischen Bodendenkmäler im Kreis Minden-Lübbecke, aber auch die Sensibilisierung der Behörden und Privatpersonen im Umgang mit sogenannten Sondengängern ein Ziel der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verfügt über eine breitgefächerte Lehrsammlung archäologischer Funde unter anderem aus dem Kreis Minden-Lübbecke, eine Vereinsbibliothek und weiteres Lehrmaterial. Mit diesem ist der Verein auf öffentlichen Veranstaltungen unterwegs, um für das Thema Bodendenkmalpflege zu sensibilisieren. Auch durch das Erleben und Erlernen von archäologischer Feldarbeit, sollen die Bürger sensibilisiert werden.

Zweck unseres Vereins ist es, die Arbeit der Bodendenkmalpflege und der archäologischen Forschung im Kreis Minden-Lübbecke zu unterstützen und zu fördern.

Laut Satzung verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist demnach:

  • gem. §52(2) S.1 Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung
  • gem. §52(2) S.1 Nr. 6 die Förderung der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes
  • gem. §52(2) S.1 Nr. 22 die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde

im Kreis Minden-Lübbecke."